Wie viele von Euch haben es schon mitbekommen oder sogar leidvoll erlebt. Ab 1. Mai gibt es sie also, die Punktereform. Nun sind es 8 Punkte, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zwar werden höchstens drei Punkte für einen Verstoß eingetragen, aber der einzelne Verstoß wiegt dadurch jedoch schwerer und das Bußgeld wurde erhöht. Wer nun „alte“ Punkte hat, der sollte die nachfolgende Tabelle gut studieren und anfangen vorsichtiger zu fahren, auch wenn der Chef drängelt.
alte Punkte | neue Punkte | Ereignis |
1 – 3 | 1 | Vormerkung |
4 – 5 | 2 | Vormerkung |
6 – 7 | 3 | Vormerkung |
8 – 10 | 4 | Ermahnung |
11 – 13 | 5 | Ermahnung |
14 – 15 | 6 | Verwarnung |
16 – 17 | 7 | Verwarnung |
18 und mehr | 8 | Entziehung |
Vormerkung bei 1-3 Punkte
Ihr werdet nicht benachrichtigt. Ein Eintrag im Fahreignungsregister (Flensburg) geschieht hier automatisch.
Ermahnung bei 4 – 5 Punkte
Die Behörde ermahnt Euch in einem Schreiben erstmals gebührenpflichtig. Ihr werdet aufgefordert, Euer Fahrverhalten zu ändern. Wenn Ihr freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmt, könnt Ihr einen Punkt abbauen.
Verwarnung bei 6 -7 Punkte
Ihr erhaltet schriftlich und natürlich gebührenpflichtig eine Verwarnung. Auch durch ein Fahreignungsseminar könnt Ihr keine Punkte abbauen. Pflichtseminare gibt es nicht.
Fahrerlaubnisentzug bei 8 Punkten
Wenn Ihr vorher schriftlich ermahnt und verwarnt wurdet, kann Euch jetzt der Führerschein entzogen werden. Dann dürft Ihr frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Vorher müsst Ihr eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen und nachweisen, zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet zu sein.
Das Gute ist, einige Punkte vom alten Konto werden gelöscht und zwar die, die nicht die Verkehrssicherheit gefährdeten. Diese Punkte wurden Euch im neuen System nicht zu gerechnet und automatisch gelöscht. Nachfolgend habe ich einige aufgelistet, wo es keine Punkte mehr gibt. Dafür wurde das Bußgeld verdoppelt:
Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsverbot von 75 € auf 120 €
Fahren in Umweltzone ohne Plakette von 40 € auf 80 €
Fehlendes Kennzeichen von 40 € auf 60 €
Abgedecktes Kennzeichen von 50 € auf 65 €
Verletzung der Fahrtenbuchauflage von 50 € auf 100 €
Tilgungsfristen
Auch die alten Tilgungsfristen gelten nicht mehr. Mit einem neuen Punkt auf Eurem Konto verlängert sich die Tilgungsfrist nicht mehr für die bisher gesammelten Punkte. Sondern die Punkte werden unabhängig voneinander gestrichen.
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten jeweils mit 2 Punkten nach 5,0 Jahren
Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren
Sei immer vorsichtig und denk drann:
Jesus Christus liebt Dich und wir Dich auch!