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Die Losung von heute

Zuflucht ist bei dem Gott, der von alters her ist.

5. Mose 33,27

Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich! In meines Vaters Hause sind viele Wohnungen.

Johannes 14,1-2

Wie viele von Euch haben es schon mitbekommen oder sogar leidvoll erlebt. Ab 1. Mai gibt es sie also, die Punktereform. Nun sind es 8 Punkte, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zwar werden höchstens drei Punkte für einen Verstoß eingetragen, aber der einzelne Verstoß wiegt dadurch jedoch schwerer und das Bußgeld wurde erhöht. Wer nun „alte“ Punkte hat, der sollte die nachfolgende Tabelle gut studieren und anfangen vorsichtiger zu fahren, auch wenn der Chef drängelt.

alte Punkte  neue Punkte    Ereignis
 1 – 3          1 Vormerkung
4 – 5            2 Vormerkung
6 – 7            3 Vormerkung
8 – 10            4 Ermahnung
11 – 13            5 Ermahnung
14 – 15             6 Verwarnung
16 – 17             7 Verwarnung
18 und mehr             8  Entziehung

Vormerkung bei 1-3 Punkte

Ihr werdet nicht benachrichtigt. Ein Eintrag im Fahreignungsregister   (Flensburg)  geschieht hier automatisch.

Ermahnung bei 4 – 5 Punkte

Die Behörde ermahnt Euch in einem Schreiben erstmals gebührenpflichtig. Ihr werdet aufgefordert, Euer Fahrverhalten zu ändern. Wenn Ihr freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmt, könnt Ihr einen Punkt abbauen.

Verwarnung bei 6 -7 Punkte

Ihr erhaltet schriftlich und natürlich gebührenpflichtig eine Verwarnung. Auch durch ein Fahreignungsseminar könnt Ihr keine Punkte abbauen. Pflichtseminare gibt es nicht.

Fahrerlaubnisentzug bei 8 Punkten

Wenn Ihr vorher schriftlich ermahnt und verwarnt wurdet, kann Euch jetzt der Führerschein entzogen werden. Dann dürft Ihr frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Vorher müsst Ihr eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen und nachweisen, zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet zu sein.

Das Gute ist, einige Punkte vom alten Konto werden gelöscht und zwar die, die nicht die Verkehrssicherheit  gefährdeten. Diese Punkte wurden Euch im neuen System  nicht zu gerechnet und automatisch gelöscht. Nachfolgend habe ich einige aufgelistet, wo es keine Punkte mehr gibt. Dafür wurde das Bußgeld verdoppelt:

Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsverbot       von  75 €  auf  120 €

Fahren in Umweltzone ohne Plakette                von  40 €  auf  80 €

Fehlendes Kennzeichen                                        von 40 €   auf  60 €

Abgedecktes Kennzeichen                                    von 50 €    auf  65 €

Verletzung der Fahrtenbuchauflage                     von 50 €    auf  100 €

Tilgungsfristen

Auch die alten Tilgungsfristen gelten nicht mehr. Mit einem neuen Punkt auf Eurem Konto verlängert sich die Tilgungsfrist nicht mehr für die bisher gesammelten Punkte. Sondern die Punkte werden unabhängig voneinander gestrichen.

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten jeweils mit 2 Punkten   nach 5,0 Jahren

Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren

 

Sei immer vorsichtig und denk drann:

Jesus Christus liebt Dich und wir Dich auch!