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Die Losung von heute

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Lasst uns freimütig hinzutreten zu dem Thron der Gnade, auf dass wir Barmherzigkeit empfangen und Gnade finden und so Hilfe erfahren zur rechten Zeit.

Hebräer 4,16

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Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. stellt auf seinem Ratgeberportal bussgeld-info.de einen ausführlichen Bußgeldkatalog für LKWs sowie einen Bußgeldrechner zur Verfügung.

Um das Unfallrisiko im Straßenverkehr aufgrund von Übermüdung zu verringern, beinhaltet das Arbeitszeitgesetz fest vorgeschriebene Lenk-und Ruhezeiten für LKW-Fahrer. Das Gesetz soll die Berufsgruppe in Deutschland schützen, konkrete Pausenzeiten gewähren und festhalten, wie lange sie auf den Straßen unterwegs sein dürfen. Bei Missachtung des Gesetzes und Lenkzeitüberschreitungen, werden hohe Bußgelder fällig. Diese können bis zu 250 Euro betragen. Um dem vorzubeugen, informiert der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik auf seinem Portal bussgeld-info.de ausführlich zu diesem Thema. Außerdem wird ein Bußgeldrechner zur Verfügung gestellt, durch den LKW-Fahrer ausrechnen können, welches Bußgeld sie erwartet.

Die Lenkzeiten werden in Tages-und Wochenlenkzeiten untergliedert. Zur Tageslenkzeit gehören alle Tätigkeiten, die tatsächlich mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben, also auch die Zeit in der z.B. aufgrund eines Staus, ein vorübergehender Halt notwendig ist. Laut Lenk-und Ruhezeiten dürfen Berufskraftfahrer maximal 9 Stunden am Tag unterwegs sein. Pausen, die weniger als 15 min dauern gehören nicht zur Tageslenkzeit, ebenso wie Wartezeiten, die im Vorfeld bekannt sind, z.B. das Be- und Entladen von Gütern. Die Tageslenkzeit beschreibt also die Zeit zwischen den Pausen. Die Ermittlung der Wochenlenkzeit beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit darf der Wert von 56 Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Wird die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert, darf der Wert nicht über 90 Stunden betragen. Sobald der LKW-Fahrer nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt aber auch keine anderen Tätigkeiten, die mit seinem Beruf zu tun haben ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung gesprochen. Diese dient ausschließlich der Erholung des Fahrers.  Eine Lenkzeitunterbrechung muss nach 4,5 Stunden erfolgen und mindestens 45 min betragen. Diese Zeit kann aber auch in zwei Abschnitte je 15 und 30 min aufgeteilt werden.

Zum Überprüfen der Lenk- und Ruhezeiten, dient das EG Kontrollgerät. Das Gerät enthält einen Chip, der alle wichtigen Daten wie die Arbeitszeit speichert. Mit einer Fahrerkarte, die jeder LKW- Fahrer besitzt, meldet er sich bei dem Gerät an. Bei einer Kontrolle, kann das Kontrollgerät der Polizei die Lenk-und Ruhezeiten anzeigen. Sollte diese nicht eingehalten werden, kann das sowohl für den Fahrer, als auch für das Unternehmen teuer werden.

Welches Bußgeld Sie bei dem jeweiligen Vergehen erwartet, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ausrechnen. Diesen finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema „Bußgeldern bei LKW“ sowie „Bußgelder bei PKWs“ und „Bußgelder beim Fahrrad“  bietet Ihnen unser kostenloses Ratgeberportal www.bussgeld-info.de.

 

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen.

Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, fahrverbot.com, flensburgpunkte.net und bussgeld-info.de.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.

 

Abgedruckt mit der Genehmigung des VFBVe.V. vom 18.11.2016